- Bundesgesetz vom 16.12.2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (vgl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts [AS] 2018 S. 1813), in Kraft ab 01.01.2021
Besteuerungsgrundlage bilden (bis 31.12.2020) die kantonalen
- Steuergesetze (StG) und
- Steuerverordnungen (QStV).
Weiterführende Informationen
- KS ESTV
- Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV „Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern“ vom 12.06.2019
- Bezüglich des sog. Instituts der „Quasi-Ansässigkeit“ (vgl. Ziffer 11 des KS Nr. 45)
- Link
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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