Es hat die gekündigte Arbeitnehmerin bei nachgenannten Vorhaben folgendes zu unternehmen:
- Anfechtung der Kündigung und Weiterführung des Arbeitsverhältnisses
- Schriftliche Einsprache wegen Diskriminierung beim Arbeitgeber
- Klageeinreichung
- Antrag auf provisorische Wiedereinstellung
- Erhebung des Entschädigungsanspruchs nach OR 336a
- Schriftliche Einsprache wegen Diskriminierung beim Arbeitgeber
- Klageeinreichung innert 180 Tagen nach Vertragsende
- Aktivlegitimation
- Gekündigte Arbeitnehmerin
- Nicht aber Verbände (Gewerkschaften)
- Passivlegitimation
- Arbeitgeber
- Schlichtungsverfahren
- Zuständigkeit von Schlichtungsbehörden (GlG 11)
- Kostenlosigkeit (GlG 11 Abs. 4)
- Gerichtsverfahren (GlG 12 Abs. 3 i.V.m. OR 343)
- einfaches und rasches Verfahren bis Streitwert CHF 30’000
- Zulässigkeit der Vertretung
- Zulässigkeit des schriftlichen Verfahrens
- Untersuchungsmaxime
- Kostenlosigkeit unabhängig vom Streitwert und weiteres nach Arbeitsrecht (zB Busse wegen mutwilliger Prozessführung)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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