Die klassischen 5 Alternativen zum Rangrücktritt sind in der Praxis:
- Kapitalerhöhung
- Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital
- Gläubigerverzicht
- à fonds-perdu-Beitrag
- Gewährung eines neuen Darlehens mit gleichzeitigem Rangrücktritt.
Alle diese gesetzeskonformen Varianten haben für sich, dass sie die Überschuldung sofort beseitigen. Demgegenüber kennt die Praxis noch weitere Alternativen (siehe Box), die jedoch die Beseitigung der Überschuldung materiell in die Zukunft verschieben und daher nicht gesetzeskonform sind.
Die Alternativen Nrn. 6 – 10, im Konzern:
- Neues Darlehen mit Rangrücktritt und Rückdarlehen
- Abstrakte Schuldanerkennung (Beseitigung der Überschuldung durch abstrakte konzerninterne Schuldanerkennung)
- Abstrakte Schuldanerkennung (Beseitigung der Überschuldung durch abstrakte konzerninterne Schuldanerkennung), mit konzernexterner Garantie einer erstklassigen Bank abgesichert
- Konzerninterne Garantie
- Konzerninterne Garantie, mit konzernexterner Garantie einer erstklassigen Bank abgesichert
PS: Die Darstellung der Unzulänglichkeiten der Varianten 6 -10 würde den Rahmen dieser Information sprengen; ihr Einsatz bedarf ohnehin der individuellen Beratung im konkreten Einzelfall.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Teilzahlungen / RatenzahlungenÜberblick Teilzahlungen / RatenzahlungenAutoren:KonkursalternativenEinleitung zu KonkursalternativenAutoren:ArrestEinleitung zum ArrestAutoren:Zahlungsverzug / Verzug von Zahl...Einleitung zum ZahlungsverzugAutoren:KonkursaufschubEinleitung zum KonkursaufschubAutoren:Konkurseinstellung mangels AktivenEinleitung zur Konkurseinstellung mangels ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht