Die klassischen 5 Alternativen zum Rangrücktritt sind in der Praxis:
- Kapitalerhöhung
- Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital
- Gläubigerverzicht
- à fonds-perdu-Beitrag
- Gewährung eines neuen Darlehens mit gleichzeitigem Rangrücktritt.
Alle diese gesetzeskonformen Varianten haben für sich, dass sie die Überschuldung sofort beseitigen. Demgegenüber kennt die Praxis noch weitere Alternativen (siehe Box), die jedoch die Beseitigung der Überschuldung materiell in die Zukunft verschieben und daher nicht gesetzeskonform sind.
Die Alternativen Nrn. 6 – 10, im Konzern:
- Neues Darlehen mit Rangrücktritt und Rückdarlehen
- Abstrakte Schuldanerkennung (Beseitigung der Überschuldung durch abstrakte konzerninterne Schuldanerkennung)
- Abstrakte Schuldanerkennung (Beseitigung der Überschuldung durch abstrakte konzerninterne Schuldanerkennung), mit konzernexterner Garantie einer erstklassigen Bank abgesichert
- Konzerninterne Garantie
- Konzerninterne Garantie, mit konzernexterner Garantie einer erstklassigen Bank abgesichert
PS: Die Darstellung der Unzulänglichkeiten der Varianten 6 -10 würde den Rahmen dieser Information sprengen; ihr Einsatz bedarf ohnehin der individuellen Beratung im konkreten Einzelfall.