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Rechtsvorschlag

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Rechtsgebiet:
Rechtsvorschlag
Stichworte:
Rechtsvorschlag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einwendungen

Einwendungen des Schuldners richten sich gegen den Bestand der Forderung des Gläubigers an sich.

Einreden

Einreden betreffen die Durchsetzbarkeit der Forderung des Gläubigers, stellen jedoch den Bestand der Forderung nicht grundsätzlich in Frage. Klassisches Beispiel einer Einrede ist die Verjährung.

Rechtsvorschlag

Mit dem unbegründeten Rechtsvorschlag wird sowohl der Bestand als auch die Durchsetzbarkeit der Forderung bestritten.

Einrede mangelnden neuen Vermögens

Eine Besonderheit besteht bei natürlichen Personen, über die der Konkurs durchgeführt worden ist. Sie können bei neuen Betreibungen für Schulden aus der Zeit vor der Konkurseröffnung zusammen mit dem Rechtsvorschlag die Einrede mangelnden neuen Vermögens erheben. In diesen Fällen muss zuerst die Einrede gerichtlich geprüft werden und falls sie nicht bewilligt wird auch der Rechtsvorschlag beseitigt werden.

» Exkurs: Einrede mangelnden neuen Vermögens

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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