Einwendungen
Einwendungen des Schuldners richten sich gegen den Bestand der Forderung des Gläubigers an sich.
Einreden
Einreden betreffen die Durchsetzbarkeit der Forderung des Gläubigers, stellen jedoch den Bestand der Forderung nicht grundsätzlich in Frage. Klassisches Beispiel einer Einrede ist die Verjährung.
Rechtsvorschlag
Mit dem unbegründeten Rechtsvorschlag wird sowohl der Bestand als auch die Durchsetzbarkeit der Forderung bestritten.
Einrede mangelnden neuen Vermögens
Eine Besonderheit besteht bei natürlichen Personen, über die der Konkurs durchgeführt worden ist. Sie können bei neuen Betreibungen für Schulden aus der Zeit vor der Konkurseröffnung zusammen mit dem Rechtsvorschlag die Einrede mangelnden neuen Vermögens erheben. In diesen Fällen muss zuerst die Einrede gerichtlich geprüft werden und falls sie nicht bewilligt wird auch der Rechtsvorschlag beseitigt werden.
» Exkurs: Einrede mangelnden neuen Vermögens
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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