Wurde über den Schuldner der Konkurs durchgeführt, kann er bei neuen Betreibungen für die bis zur Konkurseröffnung bestehenden Forderungen Rechtsvorschlag erheben und gleichzeitig die Einrede mangelnden neuen Vermögens erheben.
Dies zwingt den Gläubiger zuerst ein Verfahren zur Feststellung neuen Vermögens einzuleiten. Wird die Einrede des Schuldners nicht bewilligt, muss der Gläubiger noch ein Rechtsöffnungsverfahren durchführen, wenn der Schuldner den Rechtsvorschlag nicht zurückzieht.
Dies hat für den Schuldner, der die Einrede zu Unrecht erhebt, zur Folge, dass er zusätzliche, unnötige Kosten zu tragen hat.
Hinweis:
Bevor ein Schuldner die Einrede mangelnden neuen Vermögens erhebt, sollte er sich sicher sein, dass er berechtigt ist, diese Einrede zu erheben und auch, dass es im konkreten Fall sinnvoll ist, die Einrede zu erheben.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ZivilprozessEinleitung: Zivilprozess / Zivilprozessrec...Autoren:SchiedsgutachtenEinleitung zum SchiedsgutachtenAutoren:ProzessierenEinleitung zum Prozessieren in der SchweizAutoren:SchiedsvereinbarungEinleitung zur Schiedsvereinbarung / Schie...Autoren:BauprozessEinleitung zum BauzivilprozessAutoren:SchiedsgerichtsbarkeitEinleitung zur Binnen-Schiedsgerichtsbarke...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht