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Referenzzinssatz

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Anwendungsfälle des Referenzzinssatzes

Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Referenzzinssatz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Referenzzinssatz wird überall da angewandt, wo bis September 2008 der Zinssatz der im örtlichen Hypothekargeschäft führenden Bank (in der Regel die „Kantonalbank“) massgebend war.

Betroffen sind folgende Kostenveränderungen:

  • Erhöhungen oder Senkungen des Hypothekarzinssatzes (OR 269a Bst. a + VMWG 12 Abs. 1)
  • Überprüfung des Mietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand des Ertrags (OR 269)
  • Berechnung der Überwälzung von wertvermehrenden Investitionen und energetischen Verbesserungen (OR 269a Bst. b + VMWG 14 Abs. 4)
  • Berechnung der kostendeckenden Bruttorendite bei neueren Bauten (OR 269a Bst. c).

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