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Referenzzinssatz

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Überprüfung der Mietzinse und Anfechtung Anfangsmietzins bei Neuvermietung

Datum:
25.06.2009
Update:
02.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überprüfung der Mietzinse

  • Mietzinse werden nicht von Amtes wegen überprüft; der Mieter muss tätig werden.
  • Erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er
    • bei Neuvermietung den Anfangsmietzins anfechten
    • eine Mietzinserhöhung des Vermieters anfechten
    • ein Herabsetzungsbegehren stellen

Anfechtung Anfangsmietzins bei Neuvermietung

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