Einleitung
Auslöser für das „Referenzzinssatz-Modell“ bildet die am 01.01.2008 in Kraft getretene Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9.05.1990 (VMWG). Seit 01.01.2008 gilt für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes der Referenzzinssatz.
Die weiteren Grundlagen sind zu erläutern unter: