Vierteljährlich haben folgende Banken die aus ihren Geschäftsbüchern die notwendigen Basisdaten zu erheben und dem BWO bekannt zu geben:
- Banken, deren auf Schweizerfranken lautenden inländischen Hypothekarforderungen den Gesamtbetrag von CHF 300 Millionen übersteigen
Diese Banken sind meldepflichtig für:
- Gesamtbetrag der am Quartalsende (Stichtag) bilanzierten Hypothekarforderungen
- gegliedert nach Zinssatz
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) beauftragt:
- Datenerhebung und technischer Vollzug
- Berechnung des Durchschnittszinssatzes.