Der Durchschnittszinssatz wird vierteljährlich bei den Banken abgeklärt.
Der Referenzzinssatz ergibt sich aus folgender Kalkulation:
- Durchschnittszinssatz nach den üblichen Regeln auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet (kaufmännische Rundung)
Der Durchschnittszinssatz wird beispielsweise wie folgt festgesetzt:
- Durchschnittszinssatz von 1,62 %
- Abrundung des Referenzzinssatzes auf 1,50 %
- Durchschnittszinssatz von 1,63 %
- Aufrundung des Referenzzinssatzes auf 1,75 %.
Diese Festlegungsmethode gilt seit Dezember 2011. Zwischen Juni 2008 und 2011 wurde der Referenzzinssatz aufgrund der jeweiligen Abweichung des Durchschnittszinssatzes vom per 30.06.2008 erstmals ermittelten Wert von 3,43 % festgelegt.
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