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Referenzzinssatz

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Mietzinsherabsetzung während laufendem Mietverhältnis

Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Referenzzinssatz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

  • Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert:
    • Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt.
    • Senkung des Referenzzinssatzes um ¼ ist demgemäss „wesentlich“.
  • Vermieter kann dem Herabsetzungsbegehren keine absolute oder relative Anpassungsgründe entgegenhalten.

Verfahren

  • Mieter hat schriftlich dem Vermieter ein Herabsetzungsbegehren zu stellen:
  • Vermieter hat innert 30 Tagen ab Erhalt Stellung zu nehmen.
  • Lehnt der Vermieter das Begehren ab, oder nimmt keine Stellung dazu, hat der Mieter innert 30 Tagen ab Ablauf der ersten 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde Herabsetzungsklage einzureichen.
  • Wirkung bei Gutheissung des Herabsetzungsbegehrens: Mietzins wird per nächsten Kündigungstermin herabgesetzt.

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