Überblick zum Reservationsvertrag
Definition
Reservationsvertrag = privat-schriftlicher, mangels öffentlicher Beurkundung nicht real durchsetzbarer Vorvertrag auf Abschluss eines Hauptvertrages für den Erwerb eines Grundstückes, verbunden mit einer Kaufpreisanzahlung und einer Konventionalstrafen-Klausel, nach welcher die Anzahlung dem Verkäufer verfällt, für den Fall, dass der Käufer seiner Pflicht zum Abschluss eines öffentlich zu beurkundenden Grundstückkaufvertrages nicht nachkommt
Verkäufer Motive
Absicherung der Käuferzusage zwischen Erklärungsabgabe und Zustandekommen des öffentlich zu beurkundenden Grundstückkaufvertrages
Verkäufer Ziele
Anbindung des Käufers unter (ganzer oder teilweiser) Schadloshaltung bei Käuferweigerung, einen öffentlich zu beurkundenden Grundstückkaufvertrag einzugehen
Käufer-Risiken
Verlust der Anzahlung
- bei eigenmotivierter Abstandnahme (je nach Konventionalstrafenklausel Abrechnungspflicht des Verkäufers)
- bei Missbrauch
- Doppelverkauf durch den Verkäufer (sog. Anzahlungsreiterei)
- Vorschützung einer Nichterfüllung des Käufers seitens des Verkäufers durch
- Präsentation eines Grundstückkaufvertragsentwurfes mit nicht annehmbaren Klauseln
- Inakzeptable Veränderung des Kaufsobjektes
- Uam
Mittelfluss
Kaufpreisanzahlung geht an den verkäuferseitigen Immobilienmakler, der den Anzahlungsbetrag meistens aconto seiner Maklerprovision einbehält
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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