LAWINFO

Reservationsvertrag

QR Code

Einleitung zum Reservationsvertrag in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Reservationsvertrag
Stichworte:
Reservationsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gegenstand

Immobilien-Reservation

Definition

Reservationsvertrag   =   privat-schriftlicher, mangels öffentlicher Beurkundung nicht real durchsetzbarer Vorvertrag auf Abschluss eines Hauptvertrages für den Erwerb eines Grundstückes, verbunden mit einer Kaufpreisanzahlung und einer Konventionalstrafen-Klausel, nach welcher die Anzahlung dem Verkäufer verfällt, für den Fall, dass der Käufer seiner Pflicht zum Abschluss eines öffentlich zu beurkundenden Grundstückkaufvertrages nicht nachkommt

Verkäufer Motive

Absicherung der Käuferzusage zwischen Erklärungsabgabe und Zustandekommen des öffentlich zu beurkundenden Grundstückkaufvertrages

Verkäufer Ziele

Anbindung des Käufers unter (ganzer oder teilweiser) Schadloshaltung bei Käuferweigerung, einen öffentlich zu beurkundenden Grundstückkaufvertrag einzugehen

Hauptgegenstand

Reservationserklärung gegen Anzahlung + Konventionalstrafe

Käufer Chancen

Zuteilung der begehrten Immobilie

Käufer-Risiken

Verlust der Anzahlung

  • bei eigenmotivierter Abstandnahme (je nach Konventionalstrafenklausel Abrechnungspflicht des Verkäufers)
  • bei Missbrauch
    • Doppelverkauf durch den Verkäufer (sog. Anzahlungsreiterei)
    • Vorschützung einer Nichterfüllung des Käufers seitens des Verkäufers durch
      • Präsentation eines Grundstückkaufvertragsentwurfes mit nicht annehmbaren Klauseln
      • Inakzeptable Veränderung des Kaufsobjektes
      • Uam

Mittelfluss

Kaufpreisanzahlung geht an den verkäuferseitigen Immobilienmakler, der den Anzahlungsbetrag meistens aconto seiner Maklerprovision einbehält

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.