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Retentionsrecht

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Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Retentionsrecht: Voraussetzungen, Entstehung und Verwertung

  • Retentionsrechts-Voraussetzungen
    • Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung bewegliche Sache und / oder Wertpapiere zurückbehalten, sofern folgende Grundsätze erstellt sind:
      • Verwertungsunzulässigkeit, wenn die öffentliche Ordnung oder die Natur der Sache die Verwertung ausschliessen
      • Zurückbehaltungsrecht ohne Verwertungsbefugnis kann vereinbart werden, wenn die Natur der Sache die Verwertung ausschliesst
      • Retentionsgegenstand muss mit Willen des Schuldners im Besitze des Gläubigers sein
      • Retentionsrecht des gutgläubigen Gläubigers auch an nicht dem Schuldner gehörenden Sachen, sofern nicht Rechte von Dritten aus früherem Besitz entgegenstehen
      • Zwischen Forderung und Retentionsgegenstand muss ein Zusammenhang bestehen [ZGB 895 Abs. 1]
      • Der Zusammenhang von Forderung und Retentionsgegenstand wird unter Kaufleuten bejaht, wenn Forderung und Retentionsgegenstand aus ihrem geschäftlichen Verkehr herrühren [ZGB 895 Abs. 2]
      • Vor Fälligkeit der Retentionsforderung wirkt das Retentionsrecht nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
  • Retentionsrechts-Entstehung
    • Unmittelbar kraft Gesetzes
    • Zulässigkeit einer vertraglichen Begründung (schuldrechtliches Retentionsrecht)
    • Zulässigkeit vertraglicher Wegbedingung des Retentionsrechtes (Verzicht)
  • Retentionsrechts-Verwertung
    • Abwendung der Verwertung retinierter Sachen durch Leistung einer anderen Sicherheit
    • Verwertung von Namen- und Ordre-Papiere nur einen Betreibungs- oder Konkursbeamten, durch Vornahme der erforderlichen Handlungen wie Indossament-setzen in Vertretung des Schuldners
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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