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Retentionsrecht

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Betreibung auf Pfändung oder Konkurs

Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei diesen beiden Varianten konzentriert sich der Gläubiger zunächst bloss, aber immerhin auf die Geltendmachung der Forderung.

Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Betreibung auf Pfändung bzw. der Betreibung auf Konkurs und deren Abläufe, die aus den folgenden Schemen ersichtlich sind:

Betreibung auf Pfändung

Die Pfändung bezieht sich auf alle pfändbaren Vermögenswerte des Schuldners, zu denen, sofern und soweit er sie nicht zwischenzeitlich veräussert hat, auch die (ehemaligen) Retentionsgegenstände 

Konkurs

Wird der Konkurs eröffnet, kann der Retentionsgläubiger seine Forderung als retentionsversicherte (pfandversicherte Forderung) zur Kollokation anmelden und wird dann vorab aus dem Erlös des Retentionsgegenstandes befriedigt. Sofern und soweit keine Deckung bzw. Volldeckung erzielt wird, nimmt er mit der Pfandausfallforderung in der 3. Konkursklasse teil.

Die Massnahmen ergeben sich aus:

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