Will der Retentionsgläubiger sich aus dem Retentionsgut bezahlt machen, muss er die Betreibungsart der Betreibung auf Pfandverwertung wählen.
- Pfandverwertung | forderungseinzug.ch
Frist
- „Unterlässt der Vermieter oder Verpächter die Betreibung innert zehn Tagen, „so erlischt für die betreffende Forderung der Retentionsbeschlag, und der Miet-(Pacht-)zinsschuldner kann vom Betreibungsamt Ausscheidung der Gegenstände aus der Retentionsurkunde verlangen, soweit sie nicht für eine andere Forderung gültig noch retiniert werden können“ [FRITSCHE/WALDER, a.a.O., Rz 30 zu § 63, S. 530]
Die Abläufe der Betreibung auf Pfandverwertung sind im Einzelnen:
- Betreibungsbegehren
- https://law.ch/lawinfo/forderungseinzug-inkasso/betreibungsbegehren
- Zahlungsbefehl
- https://law.ch/lawinfo/rechtsoeffnung-rechtsoeffnungsverfahren/formelles#betreibung-rechtsvorschlag
- ev. Rechtsvorschlag
- https://law.ch/lawinfo/rechtsvorschlag/
- ev. Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung)
- https://law.ch/lawinfo/rechtsoeffnung-rechtsoeffnungsverfahren/
- Nichtanwendbarkeit des Deckungsprinzips
Weiterführende Informationen
- Schuldbetreibung / Konkurs | schuldbetreibung-konkurs.ch
- FRITZSCHE HANS / WALDER-BOHNER HANS ULRICH, Schuldbetreibung und Konkurs nach schweizerischem Recht, Band II, Zürich 1993, § 63, Rz 1 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.