Will der Retentionsgläubiger sich aus dem Retentionsgut bezahlt machen, muss er die Betreibungsart der Betreibung auf Pfandverwertung wählen.
- Pfandverwertung | forderungseinzug.ch
Frist
- „Unterlässt der Vermieter oder Verpächter die Betreibung innert zehn Tagen, „so erlischt für die betreffende Forderung der Retentionsbeschlag, und der Miet-(Pacht-)zinsschuldner kann vom Betreibungsamt Ausscheidung der Gegenstände aus der Retentionsurkunde verlangen, soweit sie nicht für eine andere Forderung gültig noch retiniert werden können“ [FRITSCHE/WALDER, a.a.O., Rz 30 zu § 63, S. 530]
Die Abläufe der Betreibung auf Pfandverwertung sind im Einzelnen:
- Betreibungsbegehren
- https://law.ch/lawinfo/forderungseinzug-inkasso/betreibungsbegehren
- Zahlungsbefehl
- https://law.ch/lawinfo/rechtsoeffnung-rechtsoeffnungsverfahren/formelles#betreibung-rechtsvorschlag
- ev. Rechtsvorschlag
- https://law.ch/lawinfo/rechtsvorschlag/
- ev. Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung)
- https://law.ch/lawinfo/rechtsoeffnung-rechtsoeffnungsverfahren/
- Nichtanwendbarkeit des Deckungsprinzips
Weiterführende Informationen
- Schuldbetreibung / Konkurs | schuldbetreibung-konkurs.ch
- FRITZSCHE HANS / WALDER-BOHNER HANS ULRICH, Schuldbetreibung und Konkurs nach schweizerischem Recht, Band II, Zürich 1993, § 63, Rz 1 ff.
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