LAWINFO

Schenkungen / Spenden

QR Code

Exkurs: Vermachen

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Vermächtnis (auch: Legat) ist eine Zuwendung stets auf den Todesfall hin.

Der Zuwendende (Erblasser) verfügt mittels Testament oder Erbvertrag (Verfügung von Todes wegen), dass eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person (zB eine wohltätige oder gemeinnützige Institution) als Vermächtnisnehmer (auch: Legatar) eine Sach- oder Rechtsbegünstigung – ohne Erbenstellung – eingeräumt erhält, meistens ein:

  • Barvermächtnis
    • zB „Ich vermache der Wohltätigkeitsinstitution „XYZ“ den Betrag von CHF 10‘000.“ 

Weitere Vermächtnisarten, die aber gegenüber wohltätigen Institutionen weniger in Frage kommen, sind: das Sachvermächtnis, Quotenvermächtnis, Liberationsvermächtnis, Versicherungsvermächtnis, Verschaffungsvermächtnis usw. (vgl. hiezu: www.vermaechtnis.ch/vermaechtnis-arten-uebersicht)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.