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Schenkungen / Spenden

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Vertragsschluss

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schenkungsvertrag kommt trotz fehlender Gegenleistung des Beschenkten nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zustande; er ist aber kein synallagmatischer Vertrag.

Für den Vertragsschluss wird vorausgesetzt:

  • Formgültige Schenkungsofferte des Schenkenden
  • Offerten-Kenntnis und Annahmewille des Beschenkten, auch stillschweigend
  • Konsens

Besondere Parteistellungen

  • Entmündigung des Schenkers wegen Verschwendung
    • Anfechtungsmöglichkeit der Vormundschaftsbehörde (OR 240 Abs. 3)
  • Schenkungsverbot bei Mündelvermögen (OR 408 / OR 240 Abs. 2)
  • Reduzierte Handlungsfähigkeit beim Beschenkten (vgl. OR 241 Abs. 1)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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