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Schenkungen / Spenden

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Steuern

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bestimmte Organisationen und Berater propagieren provokativ: „Steuern sparen mit Spenden“.

Die Verfolgung solcher Ziele erfordern eine Beurteilung im konkreten Einzelfall, sind doch die Steuergesetzgebungen, die Progressionen und die Grenzsteuersätze von Bund, Kantonen und Gemeinden unterschiedlich. Ob eine (lebzeitige) Schenkung (Spende) oder ein (letztwilliges) Vermächtnis ausgerichtet werden soll, hängt von den Intentionen des Spenders und den auf ihn anwendbaren steuerlichen Implikationen ab, die individuell zu beurteilen sind. 

Von grundsätzlicher Bedeutung sind folgende Punkte

  • Spendensteuern
    • Die Kantone legen für die „Steuerabzugsfähigkeit“ die Minimal- und Maximalbeträge fest
    • In der Regel sind nur Spenden an steuerbefreite Organisation abzugsfähig
    • Die Abzugsbestimmungen sind je nach Steuerhoheit unterschiedlich
    • Vgl. Steuerabzugsbeträge
  • Steuerbefreiung der Organisation
    • Steuerbefreiung
      • Grundlagen
        • Art. 33 Abs. 1 Bst. i des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer / DBG; SR 642.11
          • min. CHF 100.00
          • max. 20 % des Reineinkommens an steuerbefreite Organisationen
      • auf Antrag
    • Steuerbegünstigte Körperschaften
      • Stiftungen
        • www.stiftungsrecht.ch/
      • Liste der der gemeinnützigen Organisationen
    • von der Steuerbefreiung befreite Steuern
      • Gewinnsteuer
      • Kapitalsteuer
      • Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuerabzugsbeträge (Steuerbeträge 2014)

Kanton Minimalbetrag Maximalbetrag Deklaration
AG SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Zuwendungen müssen belegt sein
AI SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Zuwendungen müssen belegt sein inkl. Aufstellung der Institutionen
AR SFr. 100.00 10 % des Reineinkommens Zuwendungen müssen belegt sein inkl. Aufstellung der Institutionen
BE SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Belege nur auf Verlangen
BL Keine Begrenzung Belege nur auf Verlangen
BS SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
FR SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Zuwendungen müssen belegt sein
GE SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
GL SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Belege nur auf Verlangen
GR SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Belege nur auf Verlangen
JU 10 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
LU SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Eine Aufstellung ist beizulegen
NE SFr. 100.00 5 % des Nettoeinkommens Zuwendungen müssten belegt sein
NW 20 % des Nettoeinkommens Zuwendungen müssten belegt sein
OW SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Belege nur auf Verlangen
SG SFr. 500.00 20 % des Reineinkommens Eine Aufstellung ist beizulegen
SH SFr. 200.00 20 % des Nettoeinkommens Zuwendunge müssen belegt sein
SO SFr. 100.00 20 % des Reineinkommens Eine Aufstellung oder Belege sind beizulegen
SZ SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
TG SFr. 200.00 max. 8’000 Fr. bis Nettoeinkommen 40’000 Fr., darüber max 20 % Zuwendungen müssen belegt sein
TI SFr. 100.00 10 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
UR SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
VD 20 % des Nettoeinkommens Belege nur auf Verlangen
VS 20 % des Reineinkommens Eine unterzeichnete Aufstellung oder Belege sind beizulegen
ZG SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Belge nur auf Verlangen
ZH SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens Eine Aufstellung ist beizulegen
Bund SFr. 100.00 20 % des Nettoeinkommens

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