Ein Schenkungsversprechung ist immer nur ein Verpflichtungsgeschäft:
» Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Formzwang
Schenkungsversprechen unterliegen gestützt auf OR 243 Abs. 1 der Schriftform; dabei genügt die sog. einfache Schriftlichkeit.
Die Einzelheiten zum Formzwang finden Sie unter Form » Formbedürftige Schenkungsversprechen
Materielle Aspekte
Für das Zustandekommen der Schenkungsvertrages (Schenkungsversprechen) ist der gegenseitige und übereinstimmende Parteiwille in allen objektiv und subjektiv wesentlichen Punkten notwendig:
- Objektiv wesentliche Punkte (essentialias)
- Vertragsparteien
- Schenkungswille
- Schenkungsgegenstand
- Subjektiv wesentliche Punkte
- Punkte, die für eine Vertragspartei so wichtig sind („conditio sine qua non“), dass sie ohne deren Regelung den Schenkungsvertrag nicht schliessen würde (vgl. BGE 54 II 305)
- Bedingungen (OR 245 Abs. 1)
- Auflagen (OR 245 Abs. 1)
- Gemischte Schenkung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ErbschaftsklageEinleitung zur Erbschaftsklage in der SchweizAutoren:ErbfolgeEinleitung zur ErbfolgeAutoren:Erbschaftssteuer / SchenkungssteuerEinleitung zur Erbschaftssteuer SchweizAutoren:ErwachsenenschutzEinleitung zum ErwachsenenschutzAutoren:ErbteilungsklageEinleitung zur ErbteilungsklageAutoren:Trust-RechtEinleitung: Trust und Trust-Recht / Trust-Law
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht