Abtretungsobjekte werden aus Gründen der Fortführung des Familienbesitzes bzw. der Objekt-Nutzung in den Jugendjahren der Enkel an einen bestimmten Nachkommen übertragen.
Veräusserer können durch folgende Instrumente eine nicht beabsichtigte Objektverwendung absichern:
- Vorkaufsrecht zG der anderen Nachkommen
- Gewinnanspruchsrecht zG des Veräusserers
- Gewinnanteilsrecht zG der anderen Nachkommen
Schenkung oder Erbvorbezug / Weitere Möglichkeiten
Bei Schenkung, gemischter Schenkung und Erbvorbezug sind noch möglich
- Rückfall
- Resolutiv-Bedingung