Abtretungsobjekte werden aus Gründen der Fortführung des Familienbesitzes bzw. der Objekt-Nutzung in den Jugendjahren der Enkel an einen bestimmten Nachkommen übertragen.
Veräusserer können durch folgende Instrumente eine nicht beabsichtigte Objektverwendung absichern:
- Vorkaufsrecht zG der anderen Nachkommen
- Gewinnanspruchsrecht zG des Veräusserers
- Gewinnanteilsrecht zG der anderen Nachkommen
Schenkung oder Erbvorbezug / Weitere Möglichkeiten
Bei Schenkung, gemischter Schenkung und Erbvorbezug sind noch möglich
- Rückfall
- Resolutiv-Bedingung
Weitere Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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