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Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgericht bei Web-AGB

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste: Schiedsgericht bei Web-AGB

Übereinstimmender Parteiwille

Auch der Vertragsschluss via Internet erfordert immer ein willentliches Handeln beider Parteien, und zwar als übereinstimmender Parteiwille

Form

  • Es stellt sich immer die Frage nach der Erfüllung der Form.
  • Separate schriftliche Abreden sind in der Regel problemlos möglich, nicht immer aber ein Click-Ablauf.

Schiedsabrede

  • Wird versucht eine Schiedsabrede über ein Click-Ablauf zu begründen, fehlt es meistens an der notwendigen Schriftform resp. an der anderen Form, „die den Nachweis durch Text ermöglicht“ (ZPO 358).
  • Wird neben der Web-Buchung eine separate Schiedsabrede in Schriftform geschlossen, ist diese, korrekter Inhalt vorbehalten, in der Regel gültig

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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