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Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Überblick und Checkliste: Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht

Zur Zeit gilt für das Schweizerische Erbrecht folgende Situation:

  • ERBLASSER SETZT SCHIEDSRICHTER ODER SCHIEDSGERICHT EIN
    • Testamentarische Schiedsklausel
    • Erbvertragliche Schiedsklausel
  • ERBEN SETZEN SCHIEDSRICHTER ODER SCHIEDSGERICHT EIN
    • Die Erben können über ihre Ansprüche frei verfügen, weshalb sie lebzeitig vereinbaren können, dass ein Schiedsrichter oder Schiedsgericht über eine strittige Frage endgültig befinden kann.
  • SCHIEDSRICHTERLICHER ENTSCHEID ÜBER PFLICHTTEILE
    • national
      • unzulässig, vgl. ZR 80 (1981) Nr. 10, S. 27, Erw. 1 + ZR 88 (1989) Nr. 75, S. 239 ff.
    • international
      • zulässig, vgl. IPRG 177 Abs. 1 (Dispositionsfähigkeit über alle vermögensrechtlichen Ansprüche)
  • WILLENSVOLLSTREKCER SOLL ANSTELLE DES ERBLASSERS ENTSCHEIDE TREFFEN KÖNNEN
    • unzulässig
  • BINDUNG DES WILLENSVOLLSTRECKERS AN EINE SCHIEDSKLAUSEL DES ERBLASSERS ODER EINE SCHIEDSVEREINBARUNG DER ERBEN
    • zulässig
  • WILLENSVOLLSTRECKER ALS SCHIEDSRICHTER
    • zulässig, sofern und soweit der Testamentsvollstrecker unabhängig ist und kein Interessenkonflikt besteht
    • Eine solche Doppelfunktion ist konfliktträchtig und daher zu vermeiden
  • SCHIEDSGERICHTLICHE WILLENSVOLLSTRECKER-ENTLASSUNG
    • umstritten, da es sich u.E. nicht um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt (vgl. BGE 5A_574/2009 [offen gelassen]).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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