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Checkliste: Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht
Aktuell ergibt sich für die Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht folgende Rechtslage:
- SCHIEDSVEREINBARUNG
- Zulässigkeit
- Grundsätzlich JA
- Rechtsnatur
- umstritten
- Unklarheit, ob Vertragsverhältnis oder Statutenbestimmung
- Qualifikation als Vertrag
- Zustimmung aller Parteien (Aktionäre, Gläubiger)
- Einstimmigkeitserfordernis
- Zustimmung neuer Aktionäre
- Problematik: an Schiedsklausel gebundene (alt) und nicht gebundene (neue) Aktionäre und Organe / Spaltung der Rechtszuständigkeit in Schiedsgericht (alte Aktionäre und Organe) und staatliches Gericht (Aktionäre und Organe, die sich der Schiedsabrede nicht unterworfen haben)
- Freiwillige Unterwerfung
- entspricht Schiedsidee
- berücksichtigt, dass Aktionär nicht zu mehr als der Liberierung verpflichtet ist (OR 680)
- Weitere Informationen zur Schiedsvereinbarung
- Qualifikation als Statutenbestimmung (ZPO 358 Abs. 2; IPRG 178 Abs. 4)
- Neu: Mehrheitsbeschluss der Aktionäre
- Statutenänderung: einfaches Mehr (OR 704 e contrario)
- Bessere Praktikabilität und keine Ungleichbehandlung (alle gegenwärtigen und künftigen Aktionäre und Organe sind der Schieds-Statutenklausel unterworfen)
- Argument gegen statutarische Schiedsklausel
- Erschwernis des Rechtszugangs (im Verhältnis zu staatlichen Gerichten)
- Höhere Kosten für Rechtsverfolgung
- Folgen sind also unterschiedlich bei
- Form
- Bindungswirkung
- Qualifikation als Vertrag
- Form
- Vertragliche Schiedsklausel
- Schriftlichkeit
- Statutarische Klausel
- Zulässigkeit (IPRG 178 Abs. 4)
- Erfordernis der öffentlichen Beurkundung (OR 629 Abs. 1), was als höhere Form die Schriftform-Erfordernisse von ZPO und IPRG erfüllt
- Voraussetzungen
- national
- international
- Vertragliche Schiedsklausel
- Zulässigkeit
- SCHIEDSFÄHIGE GESELLSCHAFTSSTREITIGKEITEN
- Rückforderungsklage nach OR 678
- Schiedsfähiger Anspruch
- Stimmrechtsklage (OR 691 Abs. 3)
- Statusfrage; keine Schiedsfähigkeit
- Anfechtungsklage (OR 706 f.)
- Statusfrage; keine Schiedsfähigkeit
- Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von GV-Beschlüssen (OR 706b)
- Statusfrage; keine Schiedsfähigkeit
- Klage aus Prospekthaftung (OR 752)
- Denkbar, je nach Voraussetzungen
- Klage aus Gründungshaftung (OR 753)
- Denkbar, je nach Voraussetzungen
- Verantwortlichkeitsklage (OR 754)
- Denkbar, je nach Voraussetzungen
- Klage aus Revisorenhaftung (OR 755)
- Denkbar, je nach Voraussetzungen
- Klage aus Liquidatorenhaftung (OR 754)
- Denkbar, je nach Voraussetzungen
- Anfechtungsklage nach SchKG 285 ff.
- keine Schiedsfähigkeit (ausservertraglicher Anspruch)
- Rückforderungsklage nach OR 678
- BINDUNG AN SCHIEDSABREDE
- Gesellschaft
- gegenüber Dritten nur im Rahmen der Zwecksetzung der Gesellschaft
- Organe
- nur bei schriftlicher Schiedsabrede, auch wenn eine statutarische Schiedsklausel besteht
- Gläubiger
- aus eigenem Verhältnis
- Keine Bindung an statutarische Schiedsklausel möglich
- als Abtretungsgläubiger im Konkurs
- Gläubiger macht so nicht eigenen Anspruch, sondern Anspruch der Gesellschaft geltend (vgl. Konkursmasse hernach)
- aus eigenem Verhältnis
- Konkursmasse
- Ja (vgl. BGE 4A_446/2009, Erw. 2.5)
- Abtretungsgläubiger nach SchKG 260: Ja (vgl. BGE 4A_446/2009, Erw. 2.5.1 und 2.5.2)
- Aktionäre
- auch bei statutarischer Schiedsklausel nur entsprechender schriftlicher Genehmigung durch die Aktionäre
- Gesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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