Die Schiedsgerichtsbarkeit ist – wie hievor dargelegt – auch in grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit.
In internationalen Verhältnissen ist die Schiedsgerichtsbarkeit als Instrument der justiziellen Streitbeilegung verbreitet. Einsatzbereiche sind:
- Handelsrecht
- Finanzrecht
- Mergers and Aquisition (M&A)
- Werkvertragsrecht
- Investitionsschutzrecht
- Sportrecht
Die Parteien vereinbaren entweder im Vorfeld, d.h. im Vertragswerk, oder nach Streitausbruch den Sitz und die Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht.
Die Schweiz bietet hervorragende Bedingungen für internationale Schiedsverfahren. Das Schweizer Recht verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung.
Der schweizerische Staat ist stets bestrebt, die Schiedsgerichtsregeln noch anwender- und schiedsfreundlicher auszugestalten.
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