- Ad hoc Schiedsgerichte
- Institutionelle Schiedsgerichte / Schiedsinstitutionen
Ad hoc Schiedsgerichte
Ein ad hoc Schiedsgericht ist ein Schiedsgericht, das die Parteien spezifisch für einen konkreten Streitfall bestellen. Die Parteien bestimmen die Regeln für das vom Schiedsgericht anzuwendende Verfahren. Statt eigene Verfahrensregeln zu entwickeln, können die Parteien die Anwendung einer Schiedsordnung einer Schiedsinstitution vereinbaren.
Institutionelle Schiedsgerichte / Schiedsinstitutionen
Weltweit bestehen über 100 Schiedsinstitutionen in mehr als 50 Ländern. Die Schiedsinstitutionen stellen ihre Schiedsordnungen zur Verfügung und führen meist ein Sekretariat, welches administrative Aufgaben übernimmt. Die Schiedsordnung enthält Regeln über die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor dem Schiedsgericht.
Bei der Wahl einer Schiedsordnung resp. eines institutionellen Schiedsgerichts spielen u.A. folgende Fragen eine Rolle, deren Antworten je nach Schiedsordnung unterschiedlich ausfallen können:
- Rechtsgebiet (Spezialwissen, Fachkompetenz)
- Vertrautheit der Parteien mit einer bestimmten Schiedsordnung
- Vorhersehbarkeit des Verfahrens und des anwendbaren Rechts
- Art der Bestellung des Schiedsgerichts (freie Wahl der Schiedsrichter etc.)
- Verfahrensdauer unter einer gegebenen Schiedsordnung
- Kosten
Weltweit bedeutende Schiedsinstitutionen:
- Internationale Handelskammer (ICC)
- World Intellectual Property Organization (WIPO)
- London Court of International Arbitration (LCIA)
- Schweizerische Handelskammern (Swiss Rules)
- Tribunal Arbitral du Sport (TAS)
- UNCITRAL
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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