Ziele
Ziel der Parteien ist es, einen Streit möglichst rasch endgültig zu klären, damit Unsicherheiten beseitigt werden und Ressourcen auf das Geschäft konzentriert werden können.
Motive
Die Parteien ziehen insbesondere in internationalen Geschäften ein Schiedsgericht anstelle der staatlichen Gerichte oft aus folgenden Gründen vor:
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Sitz des Schiedsgerichts, bspw.
- an einem für beide Parteien einfach zugänglichen Ort
- an einem neutralen Ort (schiedsfreundliche Schweiz)
- Zusammensetzung des Schiedsgerichts
- Mitbestimmung
- Gemeinsame Wahl des Schiedsrichters (Einzelschiedsgericht)
- Jede Partei ernennt «eigene» Schiedsrichter (Kollegial-Schiedsgericht)
- Fachkompetenz: Branchenkenntnisse der Schiedsrichter
- Mitbestimmung
- Anwendbares Recht
- materielles Recht
- Verfahrensrecht (Schiedsordnung)
- Verfahrenssprache
- Sitz des Schiedsgerichts, bspw.
- Verfahrensdauer bis zum Vorliegen eines endgültigen Entscheides im Vergleich zu staatlichen Gerichten kürzer (eine Instanz statt bspw. drei)
- Kosten im Vergleich zu staatlichen Gerichten oft tiefer, da Anwaltskosten nur für Rechtsschriften an eine Instanz anfallen
- Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens
- Vollstreckbarkeit in zahlreichen Ländern der Welt (New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958, dem über 170 Staaten beigetreten sind)
Bedeutung
Mit fortschreitender Globalisierung gewinnt die internationale Schiedsgerichtsbarkeit für international tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung.
Die Schiedsgerichtsbarkeit hat nicht nur eine dienende Funktion, sondern ist ein eigener Wirtschaftszweig, welcher Rechtsgelehrten, Rechtsanwälten und Richtern (als Obmänner) Betätigungsmöglichkeiten als Parteivertreter, Schiedsrichter und Experten bietet.
Drei von vier Unternehmen vereinbaren bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zur Beurteilung von Streitigkeiten.