Teilnehmer der Schiedsgerichtsbarkeit sind:
- Streitparteien
- Parteiautonomie
- in der Wahl und Ausgestaltung des Schiedsverfahrens
- durch Vereinbarung
- anwendbare Verfahrensordnung
- Schiedsgericht und seine Zusammensetzung
- Sitz des Schiedsgerichts
- In der materiellen Sache anwendbares Recht
- Parteiautonomie
- Schiedsgericht
- Entscheid über die ihm vorgelegte Streitsache
- Zuständigkeit des Schiedsgerichts, auf Verlangen eines staatlichen Gerichts
- Eigenkonstituierung
- Festlegung des Schiedsgerichtssitzes
- Staatliches Gericht
- Anrufung vor dem Schiedsgericht
- Beurteilung der Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit
- Unterstützende Funktionen wie
- Beurteilung der Schiedsgerichtskonstituierung
- Beizug für die Beweisabnahme
- Alternative Zuständigkeit für den einstweiligen Rechtsschutz
- Rechtsmittelinstanz gegen Schiedsgerichtsentscheide
- Erlass von Vollstreckungsanordnungen
- Hinterlegungsstelle für das Schiedsurteil
- Anrufung vor dem Schiedsgericht
- Schiedsorganisation
- Schiedsordnung
- Übertragung des Bestimmungsrechtes an die Schiedsgerichtsorganisation (durch Parteiabrede)
- Entscheide betreffend Konstituierung des Schiedsgerichts
- Bestimmung des Schiedsgerichtssitzes
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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