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Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgericht bei Web-AGB

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste: Schiedsgericht bei Web-AGB

Übereinstimmender Parteiwille

Auch der Vertragsschluss via Internet erfordert immer ein willentliches Handeln beider Parteien, und zwar als übereinstimmender Parteiwille

Form

  • Es stellt sich immer die Frage nach der Erfüllung der Form.
  • Separate schriftliche Abreden sind in der Regel problemlos möglich, nicht immer aber ein Click-Ablauf.

Schiedsabrede

  • Wird versucht eine Schiedsabrede über ein Click-Ablauf zu begründen, fehlt es meistens an der notwendigen Schriftform resp. an der anderen Form, „die den Nachweis durch Text ermöglicht“ (ZPO 358).
  • Wird neben der Web-Buchung eine separate Schiedsabrede in Schriftform geschlossen, ist diese, korrekter Inhalt vorbehalten, in der Regel gültig
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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