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Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste: Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht

Aktuell ergibt sich für die Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht folgende Rechtslage:

  • SCHIEDSVEREINBARUNG
    • Zulässigkeit
      • Grundsätzlich JA
    • Rechtsnatur
      • umstritten
      • Unklarheit, ob Vertragsverhältnis oder Statutenbestimmung
        • Qualifikation als Vertrag
          • Zustimmung aller Parteien (Aktionäre, Gläubiger)
          • Einstimmigkeitserfordernis
          • Zustimmung neuer Aktionäre
          • Problematik: an Schiedsklausel gebundene (alt) und nicht gebundene (neue) Aktionäre und Organe / Spaltung der Rechtszuständigkeit in Schiedsgericht (alte Aktionäre und Organe) und staatliches Gericht (Aktionäre und Organe, die sich der Schiedsabrede nicht unterworfen haben)
          • Freiwillige Unterwerfung
            • entspricht Schiedsidee
            • berücksichtigt, dass Aktionär nicht zu mehr als der Liberierung verpflichtet ist (OR 680)
          • Weitere Informationen zur Schiedsvereinbarung
        • Qualifikation als Statutenbestimmung (ZPO 358 Abs. 2; IPRG 178 Abs. 4)
          • Neu: Mehrheitsbeschluss der Aktionäre
          • Statutenänderung: einfaches Mehr (OR 704 e contrario)
          • Bessere Praktikabilität und keine Ungleichbehandlung (alle gegenwärtigen und künftigen Aktionäre und Organe sind der Schieds-Statutenklausel unterworfen)
          • Argument gegen statutarische Schiedsklausel
            • Erschwernis des Rechtszugangs (im Verhältnis zu staatlichen Gerichten)
            • Höhere Kosten für Rechtsverfolgung
        • Folgen sind also unterschiedlich bei
          • Form
          • Bindungswirkung
    • Form
  • SCHIEDSFÄHIGE GESELLSCHAFTSSTREITIGKEITEN
    • Rückforderungsklage nach OR 678
      • Schiedsfähiger Anspruch
    • Stimmrechtsklage (OR 691 Abs. 3)
      • Statusfrage; keine Schiedsfähigkeit
    • Anfechtungsklage (OR 706 f.)
      • Statusfrage; keine Schiedsfähigkeit
    • Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von GV-Beschlüssen (OR 706b)
      • Statusfrage; keine Schiedsfähigkeit
    • Klage aus Prospekthaftung (OR 752)
      • Denkbar, je nach Voraussetzungen
    • Klage aus Gründungshaftung (OR 753)
      • Denkbar, je nach Voraussetzungen
    • Verantwortlichkeitsklage (OR 754)
      • Denkbar, je nach Voraussetzungen
    • Klage aus Revisorenhaftung (OR 755)
      • Denkbar, je nach Voraussetzungen
    • Klage aus Liquidatorenhaftung (OR 754)
      • Denkbar, je nach Voraussetzungen
    • Anfechtungsklage nach SchKG 285 ff.
      • keine Schiedsfähigkeit (ausservertraglicher Anspruch)
  • BINDUNG AN SCHIEDSABREDE
    • Gesellschaft
      • gegenüber Dritten nur im Rahmen der Zwecksetzung der Gesellschaft
    • Organe
      • nur bei schriftlicher Schiedsabrede, auch wenn eine statutarische Schiedsklausel besteht
    • Gläubiger
      • aus eigenem Verhältnis
        • Keine Bindung an statutarische Schiedsklausel möglich
      • als Abtretungsgläubiger im Konkurs
        • Gläubiger macht so nicht eigenen Anspruch, sondern Anspruch der Gesellschaft geltend (vgl. Konkursmasse hernach)
    • Konkursmasse
    • Aktionäre
      • auch bei statutarischer Schiedsklausel nur entsprechender schriftlicher Genehmigung durch die Aktionäre

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