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Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgerichtsbarkeit im Mietrecht

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Überblick und Checkliste: Schiedsgerichtsbarkeit im Mietrecht

Die Schiedsfähigkeit des Schweizerischen Immobilien-Mietrechts präsentiert sich wie folgt:

  • STREITIGKEITEN ZUR WOHNUNGSMIETE

    • unzulässig
    • Ausnahmen
      • national
        • Berufung Schlichtungsbehörde als Schiedsgericht (ZPO 361 Abs. 4)
      • international
        • Ist der Mieter im Ausland wohnhaft, können die Parteien durch Schiedsklausel ein anderes Schiedsgericht als die Mietschlichtungsbehörde berufen
  • STREITIGKEITEN ZUR GESCHÄFTSRAUMMIETE

    • zulässig
    • Durch die Nutzung der Schiedsfähigkeit von Gewerberaummietverhältnissen können Zuständigkeitsschnittstellen (staatliche Gerichte / Schiedsgericht) zu verbundenen Sachverhalts- und Streitthemen vermieden werden wie
      • Sale and lease back
      • Facility Management-Verträge
      • PPP-Verhältnisse
  • MIETSCHLICHTUNGSBEHÖRDE ALS SCHIEDSGERICHT

    • Zulässig (ZPO 361 Abs. 4)
    • (gleichzeitige) Zuweisbarkeit von mietverhältnis-konnexen Streitigkeiten an die Mietschlichtungsbehörde, die sonst nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen
  • SCHIEDSKLAUSEL
    • Die Mietvertragsparteien können beim Gewerberaummietvertrag allgemein oder bei der Wohnungsmiete die Schlichtungsbehörde als das staatliche Gericht ersetzende Schiedsgericht berufen
    • Schiedsabredearten
      • Schiedsklausel (vor Streitausbruch, als Teil des Mietvertrages)
      • Schiedsvereinbarung (nach Streitausbruch, als separate Parteivereinbarung)
  • SCHIEDSGERICHT ENTSCHEIDET ENTGÜLTIG
  • SCHIEDSGERICHTSURTEIL IST NATIONAL UND INTERNATIONAL VOLLSTRECKBAR

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