Die unterschiedlichen Schiedsgerichte lassen sich wie folgt typisieren:
Unterscheidung nach allen Aspekten
Die Schiedsgerichte werden unterschieden nach:
- Anzahl Richter
- Schiedsgericht (Kollegialgericht)
- Schiedsordnung für Spruchkörper mit mehreren Schiedsrichtern
- Einzelschiedsrichter
- Schiedsordnung für Einzelschiedsrichter
- Schiedsgericht (Kollegialgericht)
- Bestandesdauer
- Ständige Schiedsgerichte
- Internationale Handelskammer, Paris (ICC)
- Swiss Arbitration Association, Basel
- Handelskammer Zürich, Zürich
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC)
- Schiedsgerichtsinstitut der Handelskammer Stockholm (SCC Institut)
- American Arbitration Association (AAA)
- Ad hoc-Schiedsgerichte
- Ständige Schiedsgerichte
- Im voraus vorhandene Schiedsordnung (Vorausbeurteilung durch Parteien)
- Ständige Schiedsgerichte
- SchiedsgerichtsZentrum der Qualifida AG
- Sach- bzw. rechtsgebiet-spezialisierte Schiedsgerichte
- Arbitration Center der World Intellectual Property Organization, Genf (WIPO)
- Tribunal Arbitral du Sport, Lausanne, für Sportrechtsstreitigkeiten
- Commodity Trade and Maritime Arbitration Associations
- Erledigungsart
- Schiedsspruch (Gutheissung / Teilgutheissung / Abweisung Klage / Vergleich)
- Nichteintreten (Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen)
Weiterführende Informationen
- Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsverfahren
- Association for International Arbitration AIA | arbitration-adr.org
Institutionelles Schiedsgericht
Sogenannt institutionelle Schiedsgerichte können sein:
- Schweizerische Handelskammern (Schweizerische Schiedsordnung) | sccam.org
- UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) | uncitral.org
- ICC (International Chamber of Commerce) | iccwbo.org
- LCIA (London Court of International Arbitration) | lcia.org
- World Intellectual Property Organization (WIPO) | wipo.int
- Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft (SVIT) | svit-schiedsgericht.ch
- Schiedsordnung des SchiedsgerichtsZentrum der Qualifida AG | qualifida.ch
Ad hoc-Schiedsgericht
Beim Ad hoc-Schiedsgericht vereinbaren die Parteien:
- Grundzüge des Verfahrens (Schiedsordnung im Schiedsvertrag)
- Bestellung der Schiedsrichter oder des Einzelschiedsrichters
Das Ad hoc-Schiedsgericht gelangt daher vor allem bei einem bereits ausgebrochenen Streit zur Anwendung und ermöglicht eine auf den konkreten Streitfall zugeschnittene Verfahrensordnung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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