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Schiedsgerichtsbarkeit

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Streitgenossenschaft, Klagenhäufung und Beteiligung Dritter

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gilt für die Anwendbarkeit

  • (aktive oder passive bzw. notwendige) Streitgenossenschaft
    • ZPO 376 Abs. 1
    • Voraussetzungen
      • Übereinstimmende Schiedsvereinbarungen unter allen Streitparteien
      • Identische Ansprüche oder Sachzusammenhang
    • Einfache Streitgenossenschaft
      • ggf. Splitting von
        • Streitgenossen unter Schiedsvereinbarung in Schiedsverfahren
        • Streitgenossen ohne Schiedsvereinbarung in staatlichen Prozessverfahren
  • Klagehäufung (im gleichen Schiedsverfahren)
    • ZPO 376 Abs. 2
    • Parteiidentität
    • Übereinstimmende Schiedsvereinbarungen
    • Ansprüche mit Sachzusammenhang
  • Beteiligung Dritter (Haupt- oder Nebenintervention)
    • ZPO 376 Abs. 3
    • Voraussetzungen
      • Schiedsvereinbarung muss Haupt- oder Nebenintervenienten einbeziehen
      • Beitritt bedarf Zustimmung des Schiedsgerichts (ZPO 376 Abs. 2)

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