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Schiedsgerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Parteiautonomie

Der Verfahrensablauf untersteht der Parteiautonomie. Optionen sind:

  • Schiedsordnung einer Schiedsgerichts-Institution
  • Unterstellung unter eine staatliche Verfahrensordnung
  • Individuelle Schiedsordnung für den konkreten Streitfall
  • Nichtregelung des Verfahrens
    • Verfahrensordnung wird durch das Schiedsgericht bestimmt
  • Delegation für einzelne Verfahrensfragen an Präsidenten des Schiedsgerichts
    • Voraussetzungen
      • Parteiermächtigung
      • Ermächtigung durch die andern Mitglieder des Schiedsgerichts

Schranken der Parteiautonomie

  • Faires Verfahren
  • Gleichbehandlung
  • Wahrung des rechtlichen Gehörs
  • Kontradiktorisches Verfahren

Verfahrensmängel

Verfahrensmängel

  • sind während des Verfahrens unmittelbar nach der Entdeckung bei grundsätzlicher Verwirkungsfolge sofort dem Schiedsgericht vorzubringen und können im Rechtsmittelverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (ZPO 373 Abs. 6)
    • Ausnahme: Während des Verfahrens ungehörte Rügen dürfen im Rechtsmittelverfahren erneuert werden
  • im Bereiche unverzichtbarer Verfahrensrechte (Verfahrensgarantien; siehe Schranken der Parteiautonomie) dürfen im Rechtsmittelverfahren auch dann gerügt werden, wenn sie nach ihrer Entdeckung nicht sofort beanstandet wurden (vgl. BGE 111 Ia 75 und BGE 107 Ia 161 f.).

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