LAWINFO

SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital

QR Code

AKTIONÄRE / AKTIEN

Rechtsgebiet:
SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit festem Kapital, SICAF
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Anforderungen an die Beteiligungspapiere der SICAF

Der Gesetzgeber stellte an die SICAF in Bezug auf die Beteiligungspapiere strengere Anforderungen als an den Grundtypus der Aktiengesellschaft (AG):

  • Vollliberierung aller Aktien [vgl. KAG 113 Abs. 1]
  • Ausgabeverbot für spezielle Beteiligungspapiere
    • Keine Stimmrechtsaktien
    • Keine Vorzugsaktien
    • Keine Partizipationsscheine
    • Keine Genussscheine [vgl. KAG 113 Abs. 2]
  • Ausschluss eines Aktionärs durch Zwangsrückkauf
    • Aktionärsausschluss = Ausnahmefall = Einbruch ins Prinzip, dass bei der AG keine Aktionäre ausgeschlossen werden können
    • Voraussetzungen von KAG 82
      • Ausschlussgründe müssen in den Statuten der SICAF aufgeführt und konkretisiert sein
        • Zuständigkeitsordnung (idR der Verwaltungsrat (VR))
        • Prozedere
          • Annahmeweise die Regeln über den Rückkauf eigener Aktien gemäss OR 659 ff.
      • Anordnung durch die SICAF
      • Ermächtigung des Bundesrates [vgl. KAG 113 Abs. 3]
    • Gründe (abschliessende Aufzählung)
      • zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes Schweiz
      • zur Bekämpfung der Geldwäscherei
      • wenn die Anleger die gesetzlichen, reglementarischen, vertraglichen oder statutarischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der kollektiven Kapitalanlage nicht mehr erfüllen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.