Grundlage
Anforderungen an die Beteiligungspapiere der SICAF
Der Gesetzgeber stellte an die SICAF in Bezug auf die Beteiligungspapiere strengere Anforderungen als an den Grundtypus der Aktiengesellschaft (AG):
- Vollliberierung aller Aktien [vgl. KAG 113 Abs. 1]
- Ausgabeverbot für spezielle Beteiligungspapiere
- Keine Stimmrechtsaktien
- Keine Vorzugsaktien
- Keine Partizipationsscheine
- Keine Genussscheine [vgl. KAG 113 Abs. 2]
- Ausschluss eines Aktionärs durch Zwangsrückkauf
- Aktionärsausschluss = Ausnahmefall = Einbruch ins Prinzip, dass bei der AG keine Aktionäre ausgeschlossen werden können
- Voraussetzungen von KAG 82
- Ausschlussgründe müssen in den Statuten der SICAF aufgeführt und konkretisiert sein
- Zuständigkeitsordnung (idR der Verwaltungsrat (VR))
- Prozedere
- Annahmeweise die Regeln über den Rückkauf eigener Aktien gemäss OR 659 ff.
- Anordnung durch die SICAF
- Ermächtigung des Bundesrates [vgl. KAG 113 Abs. 3]
- Ausschlussgründe müssen in den Statuten der SICAF aufgeführt und konkretisiert sein
- Gründe (abschliessende Aufzählung)
- zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes Schweiz
- zur Bekämpfung der Geldwäscherei
- wenn die Anleger die gesetzlichen, reglementarischen, vertraglichen oder statutarischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der kollektiven Kapitalanlage nicht mehr erfüllen.
Weiterführende Informationen
» Aktiengesellschaft: Aktien und weitere Beteiligungspapiere
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VR-Haftung / Haftung des Verwalt...Einleitung zur Haftung des VerwaltungsratsAutoren:Revisorenhaftung / RevisionshaftungEinleitung zur RevisorenhaftungAutoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...Autoren:Organhaftung / Aktienrechtliche ...Einleitung zur OrganhaftungAutoren:Handelsgericht / HandelsgerichteEinleitung zum Handelsgericht / zu den Han...Autoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht