Grundlagen
Publikationsorgane der SICAF
Als Publikationsorgane des SICAF gelten
- die aktienrechtlichen Publikationsorgane
- die im Prospekt genannten Printmedien oder
- die von der FINMA anerkannten, öffentlich zugänglichen elektronischen Plattformen, über welche die Anleger die von Gesetz und Verordnung verlangten Informationen zur Verfügung gestellt werden [vgl. KKV 39 Abs. 1].
Es sind in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen zu veröffentlichen:
- sämtliche publikationspflichtigen Tatbestände, bei welchen den Anlegern ein Einwendungsrecht bei der FINMA zusteht
- die Auflösung des SICAF [vgl. KKV 39 Abs. 2].