Grundlagen
Regeln für Verwaltung und Geschäftsführung
- mindestens 2 Personen [vgl. KKV 12 Abs. 1]
- Wohnsitzpflicht am Ort der Geschäftsführung (Residenzpflicht) [vgl. KKV 12 Abs. 1]
- Guter Ruf der verantwortlichen Personen [vgl. KKV 14 Abs. 1 lit. a]
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung [vgl. KKV 14 Abs. 1 lit. a]
- Ausweis der erforderlichen Qualifikationen [vgl. KKV 14 Abs. 1 lit. a]
- Delegationsrecht des VR[vgl. OR 716 Abs. 2]
- an VR-Mitglieder (sog. „Delegierte“)
- an Dritte (Direktoren, Prokuristen usw.)
- Delegationsrecht für Anlageentscheide und weitere Teilaufgaben[vgl. KKV 122 Abs. 2]
- an Beauftragte.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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