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SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital

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Verwaltungsrat und Geschäftsführung

Rechtsgebiet:
SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Regeln für Verwaltung und Geschäftsführung

  • mindestens 2 Personen [vgl. KKV 12 Abs. 1]
  • Wohnsitzpflicht am Ort der Geschäftsführung (Residenzpflicht) [vgl. KKV 12 Abs. 1]
  • Guter Ruf der verantwortlichen Personen [vgl. KKV 14 Abs. 1 lit. a]
  • Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung [vgl. KKV 14 Abs. 1 lit. a]
  • Ausweis der erforderlichen Qualifikationen [vgl. KKV 14 Abs. 1 lit. a]
  • Delegationsrecht des VR[vgl. OR 716 Abs. 2]
    • an VR-Mitglieder (sog. „Delegierte“)
    • an Dritte (Direktoren, Prokuristen usw.)
  • Delegationsrecht für Anlageentscheide und weitere Teilaufgaben[vgl. KKV 122 Abs. 2]
    • an Beauftragte.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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