LAWINFO

Steuerverfahrensrecht

QR Code

Beweisverfahren

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beweislast

Die Beweislast ist die Pflicht einer am Verfahren beteiligten Partei, das Vorliegen der von ihr behaupteten Tatsache zu beweisen, aus welcher sie ihren Anspruch bzw. ihre Rechte ableitet.

Gelingt dieser Beweis nicht, hat die beweisbelastete Partei die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen (ZGB 8 per analogia).

Beweislastverteilung

Es gilt die folgende Beweisregelung:

  • Steuermindernde Tatsachen
    • Steuermindernde Tatsachen sind zu beweisen durch
      • Steuerpflichtigen
    • Die Folgen der Nachweislosigkeit für die geltend gemachte Tatsache trägt der Steuerpflichtige in Form höherer Steuern
  • Steuerbegründende oder steuererhöhende Tatsachen
    • Steuerbegründende und steuererhöhende Tatsachen sind zu beweisen durch
      • Steuerbehörde
    • Die Folgen der Beweislosigkeit für die behauptete Tatsache trägt die Steuerbehörde in Form eines tieferen Steuerertrages.

Es gilt die Pflicht zur Prüfung der Beweisanträge des Steuerpflichtigen von Amtes wegen:

  • Beweisabnahme
    • Die Steuerverwaltung die Beweise, welche der Steuerpflichtige anbietet, abnehmen und prüfen, sofern und soweit sie zum Nachweise von steuererheblichen Tatsachen geeignet sind
  • Rechtliches Gehör
    • Die Pflicht zur Beweisabnahme ist Teil des Anspruch des Steuerpflichtigen auf rechtliches Gehör
    • Die Steuerverwaltung hat bei ihren Untersuchungen das rechtliche Gehör des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BV 29 Abs. 2; DBG 115 und StHG 41 Abs. 2).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.