Steuergeheimnis
Die Steuerbeamten wie auch die Steuerkommissionsmitglieder unterstehen den „Beamtenrecht“, weshalb diese Personen zur Wahrung des strafbewehrten Amtsgeheimnisses nach StGB 320 verpflichtet sind.
Grundlagen
Die Normen zu den Amtspflichten sind:
- Schweige- und Geheimnispflicht sowie Ausstandspflicht
- DBG 109 bis DBG 112
- StHG 39
- Ausnahmen von der Schweigepflicht
- Recht auf Akteneinsicht und Auskunftserteilung
- DBG 111
- StHG 39 Abs. 2
- Recht auf Akteneinsicht und Auskunftserteilung
- Kreisschreiben
- KS Nr. 19 der ESTV vom 07.03.1995 betreffend die Auskunfts-, Bescheinigungs- und Meldepflicht im DBG
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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