LAWINFO

Steuerverfahrensrecht

QR Code

Grundsätzliches

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Steuerbehörde setzt die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen und Vermögen bzw. Kapital und Gewinn) fest, und zwar

  • nach Einreichung der vorschriftsmässig ausgefüllten und mit den erforderlichen Beilagen versehenen Steuererklärung oder
  • nach fruchtlosem Ablauf der hierfür angesetzten Fristen.

Dabei gilt es zu beachten:

  • Notwendige Erhebungen / Offizialmaxime
    • Gestatten Steuererklärung und Beilagen der Veranlagungsbehörde nicht, die steuerbaren Faktoren zu bestimmen, so hat sie die notwendigen Erhebungen vorzunehmen, zB mittels
      • Einvernahme
      • Einforderung von Beweismitteln
      • Bücheruntersuchungen
      • Augenscheinen
      • usw.
  • Richtigstellung
    • Enthält die Steuererklärung offensichtlich irrtümliche Angaben, so müssen diese von Amtes wegen richtiggestellt werden
  • Bestimmung Steuerbetrag
    • Sind schliesslich die steuerbaren Faktoren bekannt, so wird aufgrund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt
  • Untersuchungsverfahren / Untersuchungsgrundsatz
    • Die Steuerbehörden verifizieren im Rahmen eines sog. „Untersuchungsverfahrens“ die in der Steuererklärung mitgeteilten Daten und die miteingereichten Unterlagen
  • Schriftliche Eröffnung des Untersuchungsergebnisses durch Verfügung
    • Das Untersuchungsergebnis wird dem Steuerpflichtigen mittels einer Verfügung schriftlich mitgeteilt
  • Ermessensveranlagung bei ungenügendem Abklärungsergebnis
    • Führen auch solche Erhebungen zu keinem oder einem für die Veranlagung ungenügenden Ergebnis, so ist eine Ermessensveranlagung vorzunehmen.

Literatur

  • MEIER SIRGIT, Fallstricke im Steuerverfahren, in: ZBJV 158 (2022), S. 543 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.