Den Verfahrensrechten des Steuerpflichtigen wird in den Steuergesetzen wesentlich weniger Rechnung getragen, als seinen Pflichten und dies, obwohl es gewisse verfassungsrechtliche verfahrensmässige Minimalgarantien gibt.
Deshalb seien an dieser Stelle die Rechte des Steuerpflichtigen kurz aufgelistet:
- Definition
- Verfahrensrechte = Recht des Verfahrensbetroffenen auf ein gesetzeskonformes Verfahren und entsprechende behördliche Entscheidfindung
- Grundlagen
- BV 29
- DBG
- DBG 114
- DBG 115
- DBG 117
- DBG 131
- Verfahrensmässige Garantien
- Anspruch des Steuerpflichtigen auf gleiche und gerechte Behandlung (BV 29 Abs. 1)
- Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist (BV 29 Abs. 1)
- Anspruch auf rechtliches Gehör (BV 29 Abs. 2)
- Recht des Steuerpflichtigen im Veranlagungsverfahren Stellung nehmen zu können:
- zur Art und Weise der Tatsachenfeststellung
- zur Beweiserhebung
- zum Beweisverfahren
- Recht des Steuerpflichtigen im Veranlagungsverfahren Stellung nehmen zu können:
- Recht des Steuerpflichtigen, seine Begehren mündlich zu begründen und Beweise vorzulegen
- Recht auf Akteneinsicht (DBG 114)
- Recht auf Beweisabnahme (DBG 115)
- Recht des Steuerpflichtigen, sich vor der Steuerbehörde vertreten zu lassen, sofern und soweit seine persönliche Mitwirkung nicht notwendig ist (DBG 117)
- Recht auf schriftliche Eröffnung der Veranlagung (DBG 131)
- Anspruch des Steuerpflichtigen, dass bei der Veranlagungseröffnung die Abweichungen von der Steuererklärung bekanntgegeben werden (DBG 131 Abs. 2).
Weiterführende Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 302 ff.
Judikatur
- Steuerrekursgericht des Kantons Zürich, 2. Abteilung, 03.06.2019, DB.2018.185, ST.2018.223 (Zustellfiktion erfordert Zustellnachweis der Steuerbehörde)