Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz
Definition
- Verhältnismässigkeit = Ausgewogenheit der Massnahmen und erfordert ein Abwägen der Massnahmen im öffentlichen Interessen gegenüber den Einschnitten in die Grundrechte und die privaten Interessen des Steuerpflichtigen
Grundlagen
- BV 9
Verhältnismässigkeits-Elemente
- Anwendung damit Verfügungen und Auflagen den Steuerpflichtigen nur so stark belasten dürfen, wie dies für eine pflichtgemässe Steuerveranlagung notwendig ist
- Vom Steuerpflichtigen darf bei der Beschaffung von Beweismitteln nichts Unzumutbares gefordert werden.
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 305
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