Konkubinatspaare werden getrennt besteuert, auch wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine eheähnliche und ggf. eine wirtschaftliche Einheit bilden wie Ehepaare.
Bemerkung
Um eine steuerliche Benachteiligung der verheirateten Paare, aufgrund der Addition ihrer Einkommen, gegenüber Konkubinatspaaren zu verhindern, haben Bund und Kantone – zusätzlich zu eventuellen Abzügen – gewisse Erleichterungen zugunsten von Ehepaaren und Einelternfamilien eingeführt:
- Doppeltarif (Vorzugstarif)
- Splittingverfahren
- Besteuerung nach Konsumeinheiten
- usw.
Politische und gesetzliche Willensbildung hinsichtlich der Familienbesteuerung ist seit Jahren im Gange:
Weiterführende Informationen
- Steuern – Heiratsstrafe: Ständerat weist Bundesrats-Vorschlag zur Familienbesteuerung zurück
- Steuern – Heiratsstrafe: BR verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“
- Steuerrecht – Heiratsstrafe: BR bestimmt weiteres Vorgehen nach Abstimmungs-Aufhebung
- Steuern – Heiratsstrafe: Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für ESTV
- Staatsrecht – Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“: Abstimmung aufgehoben
- Konkubinat – Vorsorge, Erbrecht und Steuern
Das politische Traktandum „Heiratsstrafe“ kann durchaus Gesetzgebungs-Reflexwirkung auf Konkubinatspaare haben.
Weiterführende Informationen
- Steuern
- Konkubinat – Vorsorge, Erbrecht und Steuern
- Details vide “Dossier Steuerinnformation“, lit. D («Einzelne Steuern», «Die Einkommenssteuer natürlicher Personen»)
- Dossier Steuerinformationen | estv.admin.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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