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Steuerverfahrensrecht

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Steuer auf Vermögen + Kapital

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die kantonalen und kommunalen Steuern auf Vermögen und Kapital sind – wie auch die Steuern auf Einkommen und Gewinn – periodische Steuern, die jedes Jahr veranlagt und erhoben werden:

  • Stichtag-Methode
    • Die Methode der „Bemessungsperiode“ findet hier keine Anwendung, da das steuerbare Vermögen oder Kapital (und Reserven) auf Grund dessen Wertes an einem bestimmten «Stichtag» berechnet wird
  • Veranlagung
    • Die Veranlagung wird jährlich vorgenommen aufgrund:
      • des am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht vorhandenen Vermögens (vgl. StHG 17)
      • des am Ende der Steuerperiode (des Geschäftsjahres) vorhandenen Kapitals (vgl. StHG 31 Abs. 4)
  • Natürliche Personen
    • Die Veranlagung wird nachträglich durchgeführt, und zwar zu Beginn des folgenden Jahres (deshalb der Name «Postnumerando-Methode»)
  • Juristische Personen
    • Es sind die Ausführungen hinsichtlich der Besteuerung des Kapitals analog auf die juristischen Personen anwendbar
    • Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Steuerjahres, so ist nur der entsprechend (pro rata temporis) gekürzte Steuerbetrag geschuldet
    • Für Geschäftsjahre der juristischen Personen, welche mehr (langes GJ) oder weniger als zwölf Monate dauern (kurzes GJ), wird die Steuer entsprechend pro rata temporis umgerechnet.

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