- Der Beschuldigte wurde ordnungsgemäss zur Verhandlung vorgeladen
- Trotz Abwesenheit des Beschuldigten wurde während einer gewissen Zeit auf den Beschuldigten gewartet (sog. Respektstunde).
- Der Angeklagte ist unentschuldigt abwesend oder unbekannten Aufenthaltes. Es kommt nur auf die körperliche Anwesenheit des Beklagten an.
- In manchen Kantonen (so auch im Kt. ZH) musste dem Beschuldigten im Untersuchungsverfahren mindestens einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen eingeräumt worden sein. Damit kann das Abwesenheitsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn der Beschuldigte schon im Vorverfahren unbekannt abwesend war; diesfalls ist die Untersuchung vorläufig einzustellen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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