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Strafprozess / Strafverfahren

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Die Rechtsmittel

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch Gerichtsinstanzen können Fehler machen. Damit diese Fehler nicht unkorrigiert bleiben müssen, können Urteile unterer Gerichte an die nächst oberen Instanzen weitergezogen werden. Die rechtlichen Instrumente, mit welchen die fehlerhaften Entscheide einer erneuten Beurteilung durch dieselbe oder eine andere Instanz zugeführt werden nennt man Rechtsmittel.

Die verschiedenen Rechtsmittel

Das kantonale Strafprozessrecht kennt in der Regel die folgenden (im Kt. ZH vertrauten) Rechtsmittel:

  • Berufung (Appellation)
  • Rekurs
  • Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (Kassationsbeschwerde)

Folgendes Schema soll die einzelnen kantonalen Rechtsmittel im ordentlichen Verfahren (am Beispiel des Kt. ZH) verdeutlichen und deren Charakteristika aufzeigen:

Rechtsmittel / Charakteristika Berufung Rekurs Nichtigkeitsbeschwerde
ordentliches RM v v  
ausserordentliches RM     v
Rüge Umfassende Rüge bezüglich Tat-, Rechts- und Ermessensfragen Rügegründe sind per Gesetz stark eingeschränkt
Zulässigkeit Gegen erstinstanzliche Kt. Entscheide Gegen Entscheide während des Verfahrens Gegen Endentscheide
Rechtsmittelinstanz Obergericht Staatsanwaltschaft oder verschiedene Gerichte Kassationsgericht
Form der Geltendmachung mündlich bei Urteilseröffnung Schriftlich und begründet direkt an die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht schriftlich und begründet
Frist 10 Tage 10 Tage 10 Tage ab Eröffnung des Entscheides für die Einlegung; 30 Tage ab Erhalt der Urteilsbegründung für die Begründung der NB
Suspensivwirkung v Auf Gesuch bei der Rechtsmittelinstanz v

Der Rechtsmittelweg vor dem Bundesgericht wurde erheblich vereinfacht. Neu existiert lediglich noch eine strafrechtliche Einheitsbeschwerde, mit welcher sämtliche Rügen vor dem Bundesgericht vorgebracht werden können.

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