LAWINFO

Strafprozess / Strafverfahren

QR Code

Umfang der Ermittlungen

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die polizeilichen Ermittlungen dienen lediglich der Abklärung eines Straffalles. Die Interessen der übrigen Beteiligten (z.B. Verdächtigter oder Opfer) sind daher vorerst ausgeblendet. Es stehen ihnen in dieser Phase noch keine Teilnahmerechte zu. Ein Verdächtiger kann daher bei polizeilichen Befragungen noch keinen Verteidiger beiziehen und das Opfer hat kein Recht an den Befragungen des Verdächtigen teilzunehmen.

Sobald die Untersuchungsbehörde (in ZH: Staatsanwalt) in einem Fall die Untersuchung einleitet, so tritt die Polizei mit ihrer Ermittlungstätigkeit hinter die Untersuchungsbehörde zurück und übergibt der Untersuchungsbehörde die Resultate ihrer Ermittlungen. Die Polizei ist fortan als Hilfsperson der Untersuchungsbehörde tätig.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.