Durch Erklärung der Anklage wirft die Untersuchungsbehörde einem Beschuldigten strafrechtlich relevantes Verhalten vor und fordert das Gericht auf für dieses Verhalten eine Strafe auszufällen.
Die Anklagezulassung durch die zuständige Zulassungsbehörde (Gericht oder separate Zulassungskammer) dient der Vorprüfung der Anklage. Sie soll dazu beitragen, unnötige Prozesse zu verhindern.
Das mögliche Vorgehen der Zulassungsbehörde nach Prüfung der Anklage:
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