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Strafprozess / Strafverfahren

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Berechtigung zur Zeugnisverweigerung

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gründe für ein Zeugnisverweigerungsrecht können sein:

  • Familiäre Gründe (Ehegatte, Nachkomme usw.) (allgemeines)
  • Wahrung von Berufs- und Amtsgeheimnissen  (partielles)
  • Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung (partielles)
  • Sofern die Fragen das Opfer sehr intim treffen (partielles)
  • Quellenschutz im Medienstrafrecht (partielles)

Bei Zeugen ist zur Verteidigung des Angeschuldigten eine Konfrontationseinvernahme möglich. Es können mehrere Zeugen zur gleichen Sache befragt werden oder der Beschuldigte wird unmittelbar mit dem Zeugen befragt. Jeder kann dann Stellung zu den Aussagen der anderen beziehen.

  • ACHTUNG: Das Konfrontationsrecht im Strafprozess ist ein essentiell wichtiges Recht des Angeschuldigten, welches aus der Europäischen Menschenrechtskonvention hervorgeht!

Der Beschuldigte kann

  • an den Zeugenbefragungen teilnehmen;
  • Zusatzfragen stellen und
  • zu den Aussagen Stellung nehmen.

Eine Kronzeugenregelung gibt es in der Schweiz nicht, da eine bevorzugte Behandlung eines Beschuldigten nicht zulässig ist.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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