Gründe für ein Zeugnisverweigerungsrecht können sein:
- Familiäre Gründe (Ehegatte, Nachkomme usw.) (allgemeines)
- Wahrung von Berufs- und Amtsgeheimnissen (partielles)
- Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung (partielles)
- Sofern die Fragen das Opfer sehr intim treffen (partielles)
- Quellenschutz im Medienstrafrecht (partielles)
Bei Zeugen ist zur Verteidigung des Angeschuldigten eine Konfrontationseinvernahme möglich. Es können mehrere Zeugen zur gleichen Sache befragt werden oder der Beschuldigte wird unmittelbar mit dem Zeugen befragt. Jeder kann dann Stellung zu den Aussagen der anderen beziehen.
- ACHTUNG: Das Konfrontationsrecht im Strafprozess ist ein essentiell wichtiges Recht des Angeschuldigten, welches aus der Europäischen Menschenrechtskonvention hervorgeht!
Der Beschuldigte kann
- an den Zeugenbefragungen teilnehmen;
- Zusatzfragen stellen und
- zu den Aussagen Stellung nehmen.
Eine Kronzeugenregelung gibt es in der Schweiz nicht, da eine bevorzugte Behandlung eines Beschuldigten nicht zulässig ist.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VermögensübertragungEinleitung zur VermögensübertragungAutoren:MehrwertsteuernEinleitung zur Mehrwertsteuer (MWST / TVA ...Autoren:ForfaitierungEinleitung zur ForfaitierungAutoren:Teilzahlungen / RatenzahlungenÜberblick Teilzahlungen / RatenzahlungenAutoren:EigenkapitalersatzEinleitung zum EigenkapitalersatzAutoren:Leben und Arbeiten in der SchweizEinleitung zu Leben und Arbeiten in der Sc...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht