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Strafprozess / Strafverfahren

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Die Auskunftsperson

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Auskunftsperson, strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einvernahme als Auskunftsperson

Die Auskunftsperson ist eine Zwischenfigur zwischen Beschuldigtem und Zeugen. Es fehlt ihr die Aussage- und Wahrheitspflicht. Als Auskunftspersonen werden einvernommen:

  • Personen die in irgendeiner Form zur Teilnahme am Delikt in Frage kommen.
  • Mitbeschuldigte
  • Verdächtige, gegen die das Verfahren eingestellt wurde
  • nahe Angehörige, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen
  • Kinder bis 12 Jahre
  • urteilsunfähige Personen
  • Derjenige der sich als Geschädigter bezeichnet, sofern er wider bessere Wissens eine Anzeige gemacht hat, mit der falschen Anschuldigung bezichtigt wird.

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