Die Aussage des Beschuldigten dient zur Beweiserhebung, welche sich letztlich gegen ihn selber richten kann. Ein Geständnis des Angeschuldigten kann dabei zu Tage treten, ist aber nicht Ziel der Einvernahme.
Voraussetzung der Einvernahme ist die
- Einvernahmefähigkeit des Angeschuldigten
- nicht betrunken
- nicht geistig verwirrt
- nicht unter Schock
- Das Fehlen der Einvernahmefähigkeit hat die vorläufige Einstellung des Verfahrens zur Folge.
Der Beschuldigte hat zwar zu erscheinen, braucht aber keine Aussage zu machen. Darauf muss der Beschuldigte mit der sog. „Miranda Warning“ hingewiesen werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:RückkaufsrechtEinleitung zum Rückkaufsrecht in der SchweizAutoren:StiftungsrechtEinleitung zu Stiftung und StiftungsrechtAutoren:Zölle / Zollbestimmungen SchweizEinleitung: Zölle / Zollbestimmungen SchweizAutoren:ErbschaftsklageEinleitung zur Erbschaftsklage in der SchweizAutoren:Revisorenhaftung / RevisionshaftungEinleitung zur Revisorenhaftung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht